Internet-Versteigerungsbedingungen
der Firma Christoph Sattler Industrieversteigerungen
Die Firma Christoph Sattler (nachfolgend: "Versteigerer") versteigert über ihre Internet-Plattform neue und gebrauchte Gegenstände im Namen und für Rechnung der Auftraggeber. Die nachstehenden Internet-Versteigerungsbedingungen regeln das rechtliche Verhältnis zwischen Auftraggeber bzw. Versteigerer sowie den Personen, die im Rahmen der Internet-Versteigerungen Gebote für die zu versteigernden Gegenstände abgeben (nachfolgend: "Bieter" oder "Käufer").
§ 1 . Anmeldung und Teilnahme an der Internet-Versteigerung
1.1 Zur Teilnahme an den Internet-Versteigerungen durch Abgabe von Geboten sind nur
juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben bzw. eine rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung ihrer gewerblichen und selbständig beruflichen Tätigkeit handeln. Voraussetzung für die Gebotsabgabe im Rahmen der Internet-Versteigerungen ist die vorherige Zulassung des Bieters/Käufers durch den Versteigerer. Hierzu muss sich der Bieter bei dem Versteigerer mit allen geforderten vollständigen und korrekten Daten anmelden. Der Bieter ermächtigt den Versteigerer durch seine Anmeldung, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu eigenen Zwecken zu nutzen. Bei der Anmeldung wählt sich der Bieter ein Passwort. Die Zulassung erfolgt durch Vergabe einer Bieternummer und entsprechende Benachrichtigung des Bieters per e–mail.
1.2 Der Bieter verpflichtet sich, sicherzustellen, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis
von seiner Bieternummer und seinem Passwort erhalten. Ist dies dennoch erfolgt bzw.
liegen dem Bieter entsprechende Anhaltspunkte hierfür vor, so ist der Bieter
verpflichtet, dieses dem Versteigerer unverzüglich mitzuteilen.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Das Einstellen sämtlicher Gegenstände in den Internet-Versteigerungskatalog des Versteigerers stellt lediglich eine unverbindliche Einladung zur Abgabe von Geboten dar. Dem Versteigerer bleibt vorbehalten, die im Internet-Versteigerungskatalog angegebene numerische Versteigerungsfolge zu ändern, Positionen entweder zusammenzufassen oder zu trennen, oder auch ganz zurückzuziehen. Die Angaben im Internet-Versteigerungskatalog, insbesondere technische Daten, Maße, Fabrikate, Baujahre oder Mengenangaben sind unverbindlich, nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und stellen keine Bestimmung der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes dar, insbesondere wird durch die Angaben im Internet-Versteigerungskatalog keine Beschaffenheitsgarantie übernommen.
2.2 Aus diesem Grund wird ausdrücklich auf die Besichtigungstermine für die Versteigerungsgüter hingewiesen und jedem Bieter/Käufer geraten diese wahrzunehmen.
2.3 Hinsichtlich jeglicher Zweifel über die Gültigkeit des Höchstgebotes, insbesondere auch wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder ein Zweifel über den Zuschlag besteht, gilt allein und verbindlich die Entscheidung des Versteigerers, der sich alle an der Internet-Versteigerung mitbietenden Beteiligten durch ihre Teilnahme unterwerfen. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten hierüber ist ausgeschlossen.
2.4 Der Versteigerer ist berechtigt, Personen oder deren Beauftragte ohne Begründung von der Internet-Versteigerung auszuschließen.
2.5 (1) Durch die Abgabe eines Gebotes gibt der Bieter ein verbindliches und unwiderrufliches Kaufangebot für den im Internet-Versteigerungskatalog angebotenen Gegenstand ab.
(2) Das Gebot erlischt durch ein nachfolgendes, höheres Gebot eines anderen Bieters (§ 156 Satz 2, 2. Alt. BGB).
(3) Die Abgabe von Geboten muss innerhalb der Laufzeit der jeweiligen Internet-Versteigerung erfolgen.
(4) Für die Bestimmung der Schlusszeit, welche die jeweilige Laufzeit beendet, ist allein die Systemzeituhr des Versteigerers maßgebend.
(5) Erfolgt ein die bisherigen Gebote übersteigendes Gebot weniger als 2 bis 5 Minuten vor Ablauf der Schlusszeit der Internet-Versteigerung, so wird der Schlusszeitpunkt soweit hinausgeschoben, dass zwischen Abgabe dieses Höchstgebotes und Beendigung der Internet-Versteigerung ein Zeitraum von 2 bis 5 Minuten liegt.
(6) Dies geschieht so lange, bis innerhalb eines Zeitraums von wahlweise 2 bis 5 Minuten kein Übergebot mehr eingeht.
(7) Jedes Gebot kann ohne Angabe von Gründen und nach freiem Ermessen des Versteigerers zurückgewiesen und der Zuschlag verweigert werden.
2.6 Nach Beendigung der Internet-Versteigerung nimmt der Versteigerer das Gebot des Höchstbietenden durch eine e-mail-Bestätigung, die dem Zuschlag im Sinne des § 156 Satz 1 BGB entspricht, an. Die nach der Versteigerung zugesandten Zuschlagsbestätigungen / Rechnungen werden vorbehaltlich einer nochmaligen Überprüfung übergeben.
2.7 Liegt das Höchstgebot unter dem vom Versteigerer nach freiem Ermessen angegebenen Limitpreis, so kommt ein Kaufvertrag nur vorbehaltlich einer e-mail-Erklärung des Versteigerers zustande, den Kaufgegenstand auch zu dem Betrag des Höchstgebotes zu verkaufen. Gibt der Versteigerer innerhalb von 3 Tagen nach Ende der Internet-Versteigerung keine Erklärung ab, so gilt der Zuschlag als nicht erteilt.
2.8 Der Versteigerer behält sich vor, die Internet-Versteigerung vor Erreichung der Schlusszeit ohne Erteilung einer dem Zuschlag entsprechenden Willenserklärung zu schließen (§ 156 Satz 2, 2. Alt. BGB).
§ 3 Gefahrübergang
3.1. Mit Zugang der mittels e-mail erfolgenden Benachrichtigung des Käufers ("virtueller Zuschlag") gilt der Kaufgegenstand als an den Käufer übergeben. Die Haftung und die Gefahr des zufälligen Untergangs und des Verlustes oder der Beschädigung des Kaufgegenstandes geht von diesem Moment an auf den Käufer über. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, so gilt dies erst ab Wegfall des Vorbehalts.
3.2. Abtransport und Demontage des Kaufgegenstandes erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers. Für Beschädigungen, die bei der Demontage oder dem Abtransport am Eigentum des Auftraggebers, des Versteigerers oder Dritten entstehen, haftet der Käufer.
3.3. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Abnahme des Kaufgegenstandes. Nimmt der Ersteigerer die angebotene Übergabe aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht im unmittelbaren zeitlichen Anschluss an den Zuschlag oder an die Beendigung der Internet-Versteigerung an, so wird durch eine etwaige Aufbewahrung des Kaufgegenstandes durch den Verkäufer oder dritte Personen kein Verwahrungsvertrag begründet. Eine Aufbewahrung erfolgt ebenso wie ein evtl. Versand für Rechnung und auf Gefahr des Erwerbers und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Versteigerer haftet außer in Fällen des Vorsatzes nicht für die Beschädigung, den Verlust oder den Untergang des Kaufgegenstandes. Eine Versicherung des Kaufgegenstandes findet nicht statt, es sei denn, der Versteigerer hat dies im Einzelfall ausdrücklich gegenüber dem Käufer übernommen.
3.4. Die Abholung des ersteigerten Kaufgegenstandes muss in jedem Fall innerhalb von 7 Werktagen nach Zuschlag erfolgen. Die Demontage und der Abtransport der ersteigerten Ware muss innerhalb der festgesetzten Abholfrist werktags zu den angegebenen Geschäftszeiten vollständig erfolgen. Ausnahmen, wie größere komplexe Anlagen oder Maschinen, der Demontage innerhalb dieser Frist nicht zu bewerkstelligen sind, werden zwischen dem Versteigerer und dem Käufer gesondert geregelt.
§ 4 Zahlung von Kaufpreis und Nebenleistungen
4.1. Das vom Käufer neben dem Kaufpreis zu zahlende Aufgeld beträgt 18 % des Höchstgebotes, soweit kein anderes Versteigerungsaufgeld vereinbart wurde. Auf den Gesamtpreis wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
4.2. Der Kaufpreis ist im Zeitpunkt des Zuschlags sofort fällig, bei einem Zuschlag unter Vorbehalt sofort nach Wegfall des Vorbehalts.
4.3. Die Aufrechnung gegen den Kaufpreisanspruch ist nur mit solchen Gegenforderungen zulässig, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf Ansprüchen aus demselben Kaufvertrag beruht.
4.4. Käufer aus Staaten, die nicht der EU angehören, haben die Mehrwertsteuer als Kaution an den Versteigerer zu zahlen. Nach Vorliegen der ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrpapiere und aller weiteren in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise wird die Mehrwertsteuer zurückerstattet.
4.5. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers einzuziehen und einzuklagen.
4.6. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung des Kaufpreises oder bei nicht rechtzeitiger Abholung der ersteigerten Kaufgegenstände hat der Verkäufer/Versteigerer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Er kann die ersteigerten Kaufgegenstände auch auf Kosten und Risiko des Ersteigerers demontieren und einlagern lassen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
4.7.
Ab dem 01.01.2014 ist von den Kunden aus der EU die gesetzliche Mehrwertsteuer als Kaution zu bezahlen.
Für die Rückzahlung der Kaution müssen folgende in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise vorgelegt werden z. B. :
- Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung des Käufers,
- Bestätigung der Umsatzsteuer-Ident-Nr.,
- Kopie des Passportes der unterschriftsberechtigten Person,
- Vollmacht für unterschriftsberechtigte Person, falls diese nicht der Firmeninhaber ist. -Gelangensbestätigung
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den versteigerten Kaufgegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst Aufgeld und Mehrwertsteuer auf den Käufer über. Ist der Käufer Unternehmer, so bleibt die Eigentumsübertragung bis zur Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vorbehalten.
§ 6 Gewährleistungsausschluss
Alle Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, wie sie stehen und liegen unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Der Gewährleistungsausschluss nach Satz 1 gilt nicht, sofern ein Mangel verkäuferseitig arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes übernommen wurde.
§ 7 Haftung
7.1. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz neben der Leistung oder statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen. Vorstehender Haftungsausschluss nach Satz 1 gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens / Personenschäden, sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ( ProdHaftG ).
7.2. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit seiner website http://www.christoph-sattler.de und haftet nicht für mögliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet. Insbesondere haftet der Versteigerer nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass in Folge technischer Mängel von Bietern abgegebene Gebote nicht oder nicht rechtzeitig bei dem Versteigerer eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden.
§ 8 Rechtswahl, Gerichtsstand
8.1. Die Durchführung der Internet-Versteigerungen sowie diese Internet-Versteigerungsbedingungen unterliegen deutschem Recht.
8.2. Für die Übergabe des Kaufgegenstandes ist der jeweilige Standort der versteigerten Gegenstände Erfüllungsort, für Zahlungen der Sitz des Versteigerers. Ist der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, so gilt der Gerichtsstand Münster als vereinbart.
§ 9 Änderungen dieser Bedingungen
Der Versteigerer behält sich das Recht vor, diese Internet-Versteigerungsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Auf etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen werden die zugelassenen Bieter per e-mail gesondert hingewiesen. Die geänderten bzw. ergänzten Bedingungen finden erst Anwendung, wenn der Bieter nach Erhalt des Hinweises erneut ein Gebot abgibt.