EINSTIEGSWERTE GESENKT!!
Wir versteigern online im Namen und für Rechnung der Berechtigten laut unseren Internet-Versteigerungsbedingungen diverse Positionen der flexiblen Verpackungsdruckerei Allflex Folienveredlung.
Weitere Daten sowie die jeweiligen Einstiegswerte entnehmen Sie bitte den Postenbeschreibungen.
Gebotsabgabe | ||
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Do | 19.04.2018, | 15:00 |
Zuschläge ab | ||
Di | 24.04.2018, | 09:00 |
Zuschläge bis | ||
Di | 24.04.2018, | 11:21 |
Standort der Gegenstände:
Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, sich einen Überblick über die örtlichen Gegebenheiten zu verschaffen, da diese immer unterschiedlich sein können. Wir übernehmen keinerlei Kosten für möglicherweise entstandene Abholaufwendungen des Käufers, die aufgrund von Fehleinschätzungen der örtlichen Gegebenheiten entstehen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass vor Ort kein Stapler, Kran o.ä. zur Verfügung steht!
Zahlungshinweis:
Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungserhalt sofort fällig.
Bitte beachten Sie, dass bei einer nachträglichen Änderung der Rechnungsanschrift ggfls. Kosten entstehen!
Hinweise für EU-Mitglieder:
Bei Kunden aus der EU ist es zwingend notwendig uns bei Anmeldung und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erneut folgende Dokumente zu übersenden:
Kunden aus der EU müssen 19 % Mehrwertsteuer als Kaution bezahlen. Eine Rückerstattung erfolgt nach Ausfuhr der Ware und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.
Allgemeine Hinweise:
Änderungen und Zwischenverkäufe sind bei unseren Auktionen vorbehalten.
Bei Pos. Kat. Nr.: 249 + 661 erfolgt die Zuschlagserteilung unter Vorbehalt der Zustimmung unseres Auftraggebers.
Der PDF-Katalog wurde bezüglich der Großmaschinen auch in französischer und englischer Sprache auf unserer Homepage veröffentlicht.
Abholbedingungen:
Abholtermine: 27. und 30. April 2018, jeweils in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr
Die Abholung ist erst nach vollständiger Zahlung des Gesamtpreises möglich!
Wenn feste Abholzeiten durch uns vorgegeben werden, dann gelten diese ausschließlich. Eine individuelle Abholung ist nicht möglich. Die fristgemäße Abholung der erworbenen Gegenstände (innerhalb der vorgegebenen Abholzeiten) stellt eine vertragliche Hauptpflicht des Käufers dar.